Podiumsdiskussion über die Kriminalisierung von Fluchthelfern, Schleppern und Antifaschisten teil 3

Im letzten Beitrag hat der Rechtsanwalt Herbert Pochieser auf den Zusammenhang zwischen Nothilfe und Schlepperei verwiesen, bzw. bezeichnet er gewisse Vorurteile gegenüber gegenüber den Antifaschisten und Flüchtlingen als Tendenz, die sich im Kopf abspielt: " Ich versuche immer diese Zusammenhänge zu finden um einen etwas breiteren Überblick zu verschaffen bzw. ich habe der Staatsanwaltschaft gesagt und vorgeworfen, bzw. mein Mandant weil ich als sein Vertreter nur für ihn handle und agiere, dass einfachste Grundsätze des Strafrechts ausser Acht gelassen werden, bei Flüchtlingen. Das ist ganz einfache Nothilfe, das einfachste Handwerkszeug hat die Staatsanwaltschaft oder diese Staatsanwältin da vergessen. Warum hat sie es vergessen? Weil im Kopf eine Tendenz war ein indischer Weiser hat den Menschen so charakterisiert, er hat gesagt: der Mensch ist ein Bündel von Tendenzen. Ich sag immer wieder wenn man nicht Tendenzen oder Vorurteile hätte, und da gibt es tragische Beispiele in der Realität, finden Sie den Ausgang nicht, wenn alles gleich geschalten wäre im Denken und es gibt leider besondere Formen des Autismus, der Wahrnehmungsproblematik, gibt es solche Situationen. Ohne Tendenzen könnte ein Mensch nicht überleben, würde niemand nach Hause finden und das Glas Wasser nicht finden aber es ist die Aufgabe der Gesellschaft der Juristen, und aller Menschen zu sagen: Tendenzen so weit so gut, aber wo hören Tendenzen auf?"

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