Öffentliche Bekanntmachung des internationalen Gerichtshof betreffend gewisse Kinderfolterungen usw.

In der Sache des Volkes gegen Jorge Bergoglio, Adolfo Nicolas Pachon und andere, die heute öffentlich beschuldigt werden, die Vergewaltigung von Kindern, Folter, Mord und Handel mit Minderjährigen organisiert und angestiftet und diese Verbrechen auf illegale Weise verschwiegen zu haben:

Bitte beachten Sie, dass alle, die im Besitz von Beweismitteln zu diesem Fall sind, aufgefordert sind, solche Beweise in Form einer Gerichtsaussage der Staatsanwaltschaft des Gerichtshofs für internationales Gewohnheitsrecht in Brüssel vorzulegen, die dieses Verfahren gegen den Angeklagten einleitet.

Ihre Aussage muss von einem Notar rechtlich beglaubigt und bewertet und der Staatsanwaltschaft des Gerichts vorgelegt werden. Zeugenaussagen können in Dokumentenform an K. Annett, 1000 Walker Street, Unit 223, Holly Hill, Florida 32117, USA oder per E-Mail an itccscentral@gmail.com übermittelt werden.

Es folgt die Beschreibung des Falles.

Der Internationale Gerichtshof des Common Law

Sektion Strafprozesse, Brüssel

Öffentliche Pressemitteilung vom 28. Februar 2014"

Ankündigung der Rechtspraxis Nr. 310320014-001: In der Sache des Volkes gegen Jorge Bergoglio, Adolfo Nicolas Pachon und andere und ihre Unternehmensinstitutionen

Vorverhandlungskonferenz

Montag, 31. März 2014 um 9:00 Uhr Greenwich Time (UTC) in Brüssel

Ausgestellt vom Amt der amtierenden Richter

E. Cantilion, Sekretär

Es sei darauf hingewiesen, dass das Gericht gemäß der am 10. Februar 2014 bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Beschwerde in dreißig Tagen mit dem Verfahren gegen Jorge Bergoglio, Adolfo Nicolas Pachon und andere, die beschuldigt werden, an Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt zu sein, fortfahren wird.

Diesen Angeklagten wird vorgeworfen, die Vergewaltigung von Kindern, Folter und Handel mit Minderjährigen organisiert und angestiftet zu haben und sich rechtswidrig verschworen zu haben, um diese Verbrechen zu begehen und zu verbergen.

Das Gericht wird am Montag, den 31. März 2014 um 9:00 Uhr Greenwich-Zeit (UTC) in Brüssel zur Vorverfahrenskonferenz zusammenkommen.

Daher erlässt das Gericht heute eine anordnung des öffentlichen Erscheinens für Jorge Bergoglio und die anderen angeklagten Angeklagten, die hier ernannt wurden, um persönlich oder durch ihre gesetzlichen Vertreter zu dieser Konferenz zu erscheinen.

Das Nichterscheinen eines jeden der Beklagten könnte als Antrag auf Miete oder Nichterfüllung ausgelegt werden und wird in diesem Fall als solcher in das Register des Gerichts eingetragen.

Eine Kopie der Reihenfolge des Erscheinens finden Sie hier. Sie wird den Beklagten ausgestellt, die hier von dem vom Gericht entsandten Sheriff ernannt werden.

Alle Personen, die im Besitz von Beweismitteln oder Zeugenaussagen zu diesem Fall sind, werden aufgefordert, diese bei der Staatsanwaltschaft einzureichen, wie hierin beigefügt.

Eine Erklärung des Office of Public Information des Internationalen Gerichtshofs für Gewohnheitsrecht

Sektion Strafprozesse

28. Februar 2014

Brüssel"

der Artikel heisst ursprünglich: 

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DES COMMON LAW DURCH DEN INTERNATIONALEN GERICHTSHOF

24 FEBRUAR

Interessant diese rituellen Kinderopferungen finden am besten in den Kathedralen bei Neumond statt warum wussten wir nix davon und dort in den umliegenden Gegenden hört man ja auch nix wie geht das?

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