JUGENDGERICHTSBARKEIT UND JUGENDSTRAFVOLLZUG ALS SPIEGELBILD DER GESELLSCHAFT Teil 3

Im letzten Beitrag sagt der Herr Udo Jesionek folgendes: Es wäre ein Problem, wenn man nur Strafrichter sei. Man glaube dann an seine eigene Wichtigkeit, es gäbe immer noch Strafrichter, die glauben, wenn man die Leute einsperrt, dass sie dann besser werden. Die bilden sich das ein, die lesen nicht die informieren sich nicht. Wir wissen heute aus allen Untersuchungen, dass es keinen Beweis gibt, für eine gewisse strenge Judikatur, im Hinblick auf Rückfall und Kriminalitätsverhinderung. Wir wissen das genau, das hat mit (der strenge der Strafe?) der Strafdauer nichts zu tun. Was wir tun sei die Rechtssicherheit einigermassen zu sichern, das nennt sich "positive Generalprevention". Fakt sei, dass wenn jemand bei einem schweren Delikt einmal kurz in Verwahrungshaft genommen wird, also ein Jugendlicher nun 2 bis 3 Tage ins Gefängnis muss, das hätte schon was er, Herr Jesionek gibt zu das hätte auch schon einen Effekt. Irgendwie brachen das manche. Genauso wichtig aber sei auch, dass die Jugendlichen auch den Hauptschulabschluss noch während der Haft machen dürfen. Er meint, diese Buben seien ja motivierbar, man sollte ihnen z.B. eine Kurzausbildung ermöglichen, da kann man doch was tun, und das koste auch nicht soviel. Doch hören Sie wie sich die Diskussion weiter entwickelt. JUGENDGERICHTSBARKEIT UND JUGENDSTRAFVOLLZUG ALS SPIEGELBILD DER GESELLSCHAFT. 23.3.2013 im Repclub. Darüber diskutieren: Udo JESIONEK (von 1982-2003 Präsident des Jugendgerichtshofes Wien, Präsident Weisser Ring), Nikolaus TSEKAS (Leiter NEUSTART Wien), Frank HÖPFEL (Univ. Prof. f. Strafrecht, Uni Wien), u.a. Moderation: Sibylle SUMMER

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